Name, Sitz, Mitglieder Der Club führt den Namen Bustan – Deutsch-Iranischer Kultur-, Wirtschafts- und Akademiker-Club. Sitz des Clubs ist München. Bustan Club ist eine Tochterorganisation des Vereins Leben und Leben Lassen e.V., Elektrastr. 24, 81925 München. Eine Mitgliedschaft ist nicht ortsgebunden.
Mitglieder können
alle natürlichen und juristischen Personen werden, welche die Ziele des Clubs unterstützen und / oder sich auf Empfehlung eines Mitglieds bewerben.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung und Annahme seitens des Präsidiums, sofern keine gravierenden Ablehnungsgründe vorliegen sollten. Das Präsidium ist mit einer Zweidrittelmehrheit berechtigt einem Mitglied die Mitgliedschaft zu kündigen, wenn das Verhalten des Mitglieds den Zielen des Clubs widerspricht und/oder sich das Mitglied seiner Zahlungsverpflichtung gemäß § 4 der Satzung im Verzug befindet.
Ziele und Aufgaben des Clubs
Ziele des Clubs sind: Die Pflege der iranischen Sprache, Kultur, Tradition und Lebensart in Zusammenarbeit mit Münchner Bürgern mit und ohne iranischem Hintergrund. Unterstützung der Münchner Bürger mit iranischem Hintergrund bei allen Belangen, die mit dem Leben in der Stadt München zusammen hängen.
Der Club ist frei von religiösen und politischen Ambitionen sowie Tätigkeiten. Der Club definiert seine Ziele primär auf Basis folgender drei Säulen: Kulturbezogene Aufgaben Soziale und bildungsbezogene Aufgaben Wirtschaftliche Aufgaben Diese Ziele können über Projekte mit Inhalt gefüllt und konkretisiert werden.
Organe des Clubs
Vorstände (min. 5), bestehend aus Vertretern für beispielsweise folgende Resorts:
- Kultur
- Sprache
- Sponsoring
- Finanzen (inkl. Kassenwart)
- Kommunikation (intern und extern)
- IT
- Soziales & Bildung
- Event/Veranstaltungen
Inkl. 1 Präsident
Der Präsident führt den Club mit strategischer Weitsicht und repräsentiert ihn nach außen. Er koordiniert die Arbeit des Vorstands und stellt sicher, dass die Clubziele konsequent verfolgt werden. Verantwortlich für die Leitung aller Hauptversammlungen und Vorstandssitzungen, sorgt der Präsident für die Einhaltung der Satzung und die Umsetzung der Mitgliederbeschlüsse. Als Gesicht des Clubs pflegt der Präsident Beziehungen zu externen Stakeholdern, Sponsoren und Partnern und fördert das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit.
Inkl. 1 stellvertretender Präsident
Der stellvertretende Präsident unterstützt den Präsidenten in allen Funktionen und vertritt ihn bei Abwesenheit in sämtlichen Belangen, sowohl intern als auch in der externen Vertretung. Diese Rolle beinhaltet auch die Mitwirkung an strategischen Entscheidungen und die Übernahme spezieller Aufgaben, die vom Präsidenten oder dem Vorstand zugewiesen werden. Der stellvertretende Präsident spielt eine entscheidende Rolle bei der Kontinuität der Führung und ist oft für spezifische Projekte oder Bereiche des Clubs verantwortlich.
Die gleiche Anzahl von Vorständen
Um die kontinuierliche und effektive Arbeit des Vorstands zu gewährleisten, wird für jedes Vorstandsmitglied ein entsprechender Stellvertreter aus einer vordefinierten Liste von qualifizierten Kandidaten, der sogenannten 'Nachrückliste', benannt. Diese Liste wird im Voraus zusammengestellt, um im Falle eines unerwarteten Rücktritts oder einer Kündigung eines amtierenden Vorstandsmitglieds umgehend handeln zu können. Die Stellvertreter werden sorgfältig ausgewählt und darauf vorbereitet, Verantwortlichkeiten schnell zu übernehmen, um eine lückenlose Führung und Kontinuität in der Verwaltung des Clubs zu sichern. Diese Vorgehensweise trägt dazu bei, Unterbrechungen in der Arbeit des Vorstands zu minimieren und die Governance-Struktur des Clubs zu stabilisieren. Die Aufrechterhaltung einer solchen 'Nachrückliste' ist ein Zeichen proaktiver Planung und risikobewusster Verwaltung.
Einmal pro Jahr erfolgt eine Mitgliederversammlung. Die Einladung , erfolgt seitens des Clubs mindestens 30 Kalendertage vor der jeweiligen Versammlung.
des Clubs
Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder
und ist darauf ausgelegt, Stabilität und Kontinuität in der Leitung des Clubs zu gewährleisten, wobei die Mitglieder bis zur Einführung und Übergabe an den neu gewählten Vorstand im Amt verbleiben.
Der Vorstand
aus dem Präsidium aus- bzw. zurücktreten, wobei für einen solchen Schritt die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat, um eine geordnete Übergabe der Aufgaben sicherzustellen.
Die erste Vorstandswahl
bis spätestens 30.05.2015 und markierte den Anfang einer neuen Ära in der Geschichte unseres Clubs, indem sie die Grundlagen für Führung und demokratische Prozesse festlegte.
Amtsantritt des Vorstands
bis zum 30.06.2015, ein Datum, das den Beginn ihrer Amtszeit markiert und von dem an sie die Verantwortung für die Führung und Weiterentwicklung des Clubs tragen.
Der Vorstand
regelmäßig in der Regel alle 8 Wochen, um die Richtung des Clubs zu steuern, Initiativen zu überwachen und über wesentliche Angelegenheiten zu entscheiden.
Das Arbeitskomitee
bis zur Wahl des Vorstandes die Vorstandstagungen erstmalig beginnend ab 27.01.2015, um eine nahtlose Führung und Organisation der Clubaktivitäten zu gewährleisten.
Mitgliedsbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag pro Kalenderjahr für den Club beträgt:
- 60,00 EUR für Einzelpersonen
- 30,00 EUR für den Lebenspartner
- Kinder bis 14 Jahren sind beitragsfrei
- 30,00 EUR für Auszubildende, Schüler und Studenten (gegen jährliche Vorlage des Ausweises)
- Rentner und Behinderte (gegen Vorlage des Ausweises) sind beitragsfrei.
Der Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag stellt eine wesentliche finanzielle Säule für die Realisierung der Clubaktivitäten dar und wird jährlich erhoben, um die Qualität und Vielfalt der Angebote für die Mitglieder zu sichern. Er wird am 15. Januar jeden Jahres fällig und reflektiert das Engagement und den Beitrag jedes Einzelnen zur Gemeinschaft.
Sollte ein Mitglied
erst im zweiten Halbjahr beitreten, zeigt die Clubpolitik Flexibilität durch eine Reduktion des Beitrags um 50%. Dies fördert den Zugang und erleichtert den Einstieg für neue Mitglieder, die sich in der Mitte des Jahres entscheiden, dem Club beizutreten.
Sollte das Mitglied
auch unterjährig aus dem Club freiwillig ausscheiden oder gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung ausgeschlossen werden, bleibt der bereits gezahlte Jahresmitgliedsbeitrag ein Beitrag zur Unterstützung der bis dahin genutzten Clubleistungen und wird nicht erstattet, um die Planungssicherheit und finanzielle Stabilität des Clubs zu gewährleisten.
Das Präsidium
hat die Befugnis, nach sorgfältiger Prüfung individuelle Befreiungen von Beiträgen und die Gewährung spezieller Vorteile zu beschließen, um besondere Umstände oder herausragendes Engagement der Mitglieder zu honorieren. Diese Entscheidungen sind Teil seiner Verantwortung, Gerechtigkeit und Gleichheit innerhalb des Vereins zu fördern und sicherzustellen, dass die Mitgliedschaft für alle zugänglich bleibt.
Ermäßigungen und Sonderregelungen
Neben den Standardbeiträgen bietet der Club Ermäßigungen und Sonderregelungen für besondere Mitgliedergruppen oder in speziellen Situationen an. Dies kann beispielsweise in Form von zeitlich begrenzten Rabattaktionen für neue Mitglieder oder für diejenigen, die den Club durch außergewöhnliche Beiträge unterstützen, geschehen. Die Kriterien für solche Vergünstigungen werden transparent gehandhabt und sollen die Vielfalt und Inklusion innerhalb des Clubs fördern.
Auflösung des Clubs
Zur Satzungsänderung
ist eine Mehrheit von drei Vierteln aller Mitglieder erforderlich.
Zur Änderung des Zweckes des Clubs
eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder nebst der Zustimmung aller Organe des Clubs erforderlich, dabei muss die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder schriftlich erfolgen.
Änderungen oder Ergänzungen
die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung.
Den Mitgliedern
diese Änderungen spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen..